Höhe ist kein Zusatz — sie ist die eigentliche Fachleistung
Bei Glas- und Fassadenreinigung ist der Absturz das Hauptrisiko. Deshalb entscheidet nicht der Preis pro Quadratmeter über Qualität, sondern die Frage, wer wie und mit welcher Sicherung an die Fläche kommt. Hier legen wir offen, wie wir arbeiten.

Ab zwei Metern Absturzhöhe sind Maßnahmen gegen Absturz vorzusehen. Vorrang hat die technische Sicherung — Stangensystem vom Boden, Bühne oder Gerüst. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist nachrangig und nur mit jährlicher Unterweisung, geprüfter Ausrüstung, objektbezogenem Rettungskonzept und zweiter Person zulässig.
Wasserführendes Stangensystem
Reinstwasser bis 20 m vom Boden — die sicherste und wirtschaftlichste Zugangsart für Glas und Photovoltaik. Kein Gerüst, keine Bühne, keine Absturzgefahr.
Rollgerüst und fahrbare Arbeitsbühne
Auf- und Abbau durch unterwiesenes Personal für den eigenen Gebrauch — bis etwa 8 m bei ausreichender Aufstellfläche.
Hubarbeitsbühne und Anhängerbühne
Schere, Gelenkteleskop oder Anhänger — je nach Höhe und Reichweite. Bedienung nur mit Befähigungsnachweis und schriftlicher Beauftragung.
Bauseitige Befahranlage
Nutzung Ihrer Fassadenbefahranlage nach Einweisung durch den Betreiber und Vorlage des Prüfnachweises.
Seilzugangstechnik
Zwei unabhängige Sicherungen, ausgebildetes Personal, Rettungskonzept und zweite Person — wo Bühne und Gerüst nicht möglich sind.
Gerüststellung
Als Fremdleistung durch einen zugelassenen Gerüstbaubetrieb — transparent mit Beleg ausgewiesen.
Sicherheit ist bei uns Systemregel, kein Merkblatt
Ab zwei Metern Absturzhöhe gilt: technische Sicherung zuerst, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nur mit jährlicher Unterweisung, Rettungskonzept und zweiter Person. Unser Einsatzplaner lässt Höhenaufträge nur an Personal mit gültigen Nachweisen zu.
Dokumentierte Befähigungen
Höhenqualifikation, jährliche PSAgA-Unterweisung mit praktischer Übung und arbeitsmedizinische Eignung — im System hinterlegt, ohne gültigen Nachweis keine Zuweisung.
Jährlich sachkundig geprüfte Ausrüstung
Auffanggurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungs- und Rettungsgeräte werden mindestens jährlich geprüft; überfällige Ausrüstung ist automatisch gesperrt.
Objektbezogenes Rettungskonzept
Bei Arbeiten mit PSA gegen Absturz liegt vor Beginn ein konkretes Rettungskonzept vor — Rettungsausrüstung vor Ort, zweite Person rettungsbefähigt. Der öffentliche Rettungsdienst ersetzt es nicht.
Hubarbeitsbühnen nur mit Befähigung
Bedienung ausschließlich durch Personal mit Befähigungsnachweis für die Bauart und schriftlicher Beauftragung — eine Einweisung bei Übergabe genügt nicht.
Betriebshaftpflicht mit Deckungssummen
Versicherungsnachweis mit ausgewiesenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden legen wir dem Angebot bei.
Vorschadenaufnahme vor Beginn
Kratzer, Sprünge, Putzrisse und Verfärbungen dokumentieren wir vor dem ersten Arbeitsgang mit Foto — Ihr und unser Schutz vor unberechtigten Vorwürfen.
Häufige Fragen zu Höhenarbeit und Sicherheit
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